Tatsachen verdrehen und irgendwelche Sachen behaupten scheinen heutzutage ja Mode zu sein (Trump lässt grüßen...). Da reiht sich Dirk leider unrühmlich ein.ShowFreak hat geschrieben: ↑15. April 2020, 18:02Hm... Auch wenn es für mich grau Theorie ist, so bin ich zumindest beim Verstehen echt fasziniert über Vieles. Und mein Fazit: Ihr könnt Euch drehen, wie Ihr wollt, der Arsch bleibt immer hinten! Herr B aus A ist leider vollständig im Recht und darf so verfahren, wie er es jetzt tut. Er ist über schnelle und kurzfristige Beschlüsse, seitens der Bundesregierung, geschützt. Denn da wurde tatsächlich der Beschluss mit den Gutscheinen für Events und Reisen verabschiedet. Ergo wird per Gesetz der Endverbraucher zur Kasse gebeten, geschützt durch den Beschluss der Bundesregierung, wie man diesen Branchen in der Krise helfen kann.
Es wäre etwas völlig Anderes, wenn Herr B aus A, dies völlig frei erfunden hätte und somit seine AGB einfach so geändert hätte. Der Bund hat nun mal beschlossen, dass Veranstalter und Reiseveranstalter Gutscheine ausstellen sollen, statt Einnahmen auszuzahlen, um eben nicht insolvent zu gehen. Wenn Einnahmen ausgezahlt werden, so beruht dies auf Kulanz des Veranstalters.
Und dies eine völlig wertfreie Analyse, anhand der bestehenden Faktenlage. Ob Euch dies passt, ist dem Zusammenhang völlig gegenstandslos.
Lassen wir doch wirklich mal die Fakten sprechen.
FAKT 1: Eine Änderung der AGBs (hier: Dez. 2019) gilt keinesfalls rückwirkend. Möchte man die Kunden, die bereits im Mai/Juni 2019 Tickets für 2020 gekauft hatten, einbeziehen, müssen diese ZWINGEND (!) schriftlich ggf per Email gefragt werden, OB sie mit den neuen AGBs einverstanden sind. FAlls nicht , gilt : sofort Geld zurück.
Daran kann auch Dirk nichts ändern. Fazit: das mit den klammheimlichen Änderung der AGBs war eine echt linke Tour.
FAKT 2: AGB-Änderung und Gutscheine
Was soll das??? Wird jetzt die Änderung der AGBs ( im Dezember 2019!!! ) mit dem Gesetzentwurf der Regierung dieser Tage vermischt?
FAKt 3: Die Bundesregierung (!) beschließt keine Gesetze. Das macht seit 1949 immer noch der Bundestag! Solange dieser einen eingebrachten Gesetzentwurf (nach 3 Lesungen) nicht beschlossen hat, bleibt es ein Entwurf ohne jegliche, rechtliche Relevanz. Dirk sollte sich da mal informieren, bevor er solch einen Unsinn von sich gibt.
FAKT 4: Dir hat im Dezember 2019 seine AGBs "einfach so" - ohne seine Kunden zu informieren- geändert. Und damit ganz bewußt und heimlich versucht, grundlegende, seit langen Jahren bestehende Rechte der Fedconbesucher "einfach so" zu streichen (PUnkt 1.4. Recht auf Rückerstattung u.a. der Ticketkosten mal als Beispiel)
FAKT 5: Unterstützung des Staates für Selbständige,Veranstalter etc. durch den Steuerzahler (!! - nicht "Endverbraucher" ) hat NICHTS damit zu tun mit GesetzENTWURF der Bundesregierung, wie mit gekauften Eintrittskarten zu verfahren ist. Sind zwei verschiedene paar Schuhe. Bitte auch das nicht vermengen!
FAKT 6: Zitat aus GesetzENTWURF:" Aus dem Gutschein muss außerdem hervorgehen, dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes verlangen kann, wenn ihm die Ausstellung nicht zumutbar ist oder er den Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst hat."
Leider wurde das auch - im obigen Beitrag - "vergessen".
Nachstehend ein Link mit Infos zum BesetzENTWURF:
https://www.swr.de/swr4/rp/ratgeber/cor ... f-100.html
Tja, tut mir leid. Mit Analyse hat der oben zitierte Beitrag leider absolut nichts zu tun.
FAZIT: Jeder muß überlegen, ob er sein RECHT auf Rückerstattung der Ticketkosten geltend macht (bei Kauf der Tickets vor Änderung der AGBs im Dez. 2019). Ich würde ja gerne mal in einer Liveübertragung sehen, wie Dirk vor Gericht so richtig den Kopf gewaschen bekommt mit seinen seltsamen Rechtsauffassungen und Behauptungen. Auch ein Dirk steht nicht über dem Gesetz!
Und wie und in welchem Umfang der GesetzENTWURF(!) der Bundesregierung tatsächlich vom Bundestag verabschiedet wird, wird sich noch herausstellen. Bis jetzt ist es nur einer der vielen Gesetzentwürfen. Tja , und nach Verabschiedung durch den Bundestag muß er auch noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Nur mal so zur Allgemeinbildung: Nachstehend ein Link, wie in Deutschland Gesetze zustandekommen:
https://www.bundestag.de/leichte_sprach ... setzgebung
Dirk und anderen zur Festigung der Allgemeinbildung dringend empfohlen.
Zum obigen, zitierten Beitrag daher: Thema verfehlt, 6, setzen;-)